Amtliche Rechtsquellen
- Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, § 62
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwendeter Stand: Fassung ab 1. Januar 2024
zuletzt redaktionell geprüft am 29. August 2026 - Bayerische Bauordnung, Art. 57
Bayerische Staatskanzlei
Verwendeter Stand: Textstand ab 1. Mai 2026
zuletzt redaktionell geprüft am 29. August 2026
Was daraus nicht folgt
Die Quellen belegen die auf der Baurechtsseite genannten Landesbeispiele. Sie ersetzen weder die Prüfung der aktuell geltenden Fassung noch die Auskunft zu einem konkreten Grundstück. Aussagen zu weiteren Bundesländern wurden nicht ergänzt, solange dafür keine aktuelle amtliche Quelle in diesem Portal geprüft ist.
Lesen Sie die Beispiele im Zusammenhang.
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