Vier Ebenen gehören in die Prüfung
- Landesbauordnung: Sie regelt unter anderem, wann ein Vorhaben verfahrensfrei sein kann.
- Örtliche Planung: Bebauungsplan oder Satzungen können Baugrenzen, Gestaltung und Nutzung beeinflussen.
- Grundstück: Abstände, Leitungen, Entwässerung, Baulasten und Rechte Dritter können relevant sein.
- Konstruktion: Standsicherheit und weitere technische Anforderungen gelten unabhängig vom Verfahrensweg.
Beispiel Nordrhein-Westfalen
§ 62 der Bauordnung Nordrhein-Westfalen nennt Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis 30 Quadratmeter und einer Tiefe bis 4,50 Meter als verfahrensfrei. Maßgeblich ist die amtliche Fassung ab 1. Januar 2024. Andere öffentlich-rechtliche Anforderungen bleiben bestehen.
Beispiel Bayern
Art. 57 der Bayerischen Bauordnung nennt Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis 30 Quadratmeter als verfahrensfrei. Die hier verwendete amtliche Quelle hat den Textstand ab 1. Mai 2026. Die in Nordrhein-Westfalen genannte Tiefengrenze steht dort nicht in derselben Regelung.
Diese Unterlagen helfen bei der Auskunft
- Lageplan oder Flurkarte mit geplantem Standort
- Breite, Tiefe, Höhe und Abstand zu Grenzen
- Skizze des Hausanschlusses und der Entwässerung
- Angabe zu offenen oder geschlossenen Seiten
- Produkt- und Statikunterlagen, soweit bereits vorhanden
Die datierten amtlichen Fundstellen finden Sie gesammelt auf der Quellenseite.
Halten Sie Ihre Eckdaten fest, bevor Sie die nächsten Schritte klären.
Terrassendach-Projekt beschreiben